Unternehmen in der Tourismusbranche

Erfahren Sie mehr über die europäische Tourismusbranche

Der Tourismussektor spielt eine entscheidende Rolle für die Wirtschaft der EU, da jedes Jahr Millionen von Besuchern innerhalb der EU und in die EU reisen. Es ist hilfreich zu wissen, wie die europäischen Märkte funktionieren und welche Trends es gibt, damit Sie Ihr Tourismusangebot darauf abstimmen können. Eurostat zufolge sind die meisten Touristinnen und Touristen aus der EU en .

Weitere Zahlen und Fakten über Ihre Branche finden Sie hier:

  • Eurostat: Überblick über den Tourismus en
  • EU-Tourismus-Anzeiger en
  • EU-Plattform zur Unterstützung der Interessenträger bei den Übergangspfaden en

Zentrale rechtliche Anforderungen an Tourismusunternehmen im Internet

Wenn Sie Tourismusdienstleistungen oder -produkte – wie Unterkunft, Führungen oder Beförderung – online verkaufen, müssen Sie die EU-Vorschriften für den elektronischen Handel und den Fernabsatz einhalten. Dazu gehören Vorschriften über Preistransparenz, Kundenverträge und Rücktrittsrechte.

Um Ihr Online-Angebot zu starten oder zu verbessern, konsultieren Sie unsere Leitlinien zur Digitalisierung Ihres Unternehmens – einschließlich der Einrichtung einer Website, Online-Werbung, Nutzung von Plattformen Dritter und Verwaltung von Lieferungen oder Erfüllung.

Wenn Ihr Unternehmen nutzergenerierte Inhalte wie Bewertungen oder Listen aufnimmt oder verwaltet, kann auch das Gesetz über digitale Dienste en Anwendung finden. Durch dieses werden Zuständigkeiten in Bezug auf Transparenz, Moderation und Bekämpfung illegaler oder irreführender Inhalte eingeführt.

Sie müssen auch die EU-Vorschriften zur Barrierefreiheit einhalten, nach denen digitale Dienste wie Websites, Check-in-Kiosks und Apps für Menschen mit Behinderungen zugänglich sein müssen.

Schließlich muss Ihr Unternehmen beim Umgang mit Kundendaten – einschließlich Buchungen, Zahlungsdetails oder Marketing-E-Mails – die allgemeinen EU-Datenschutzvorschriften (DSGVO) der EU einhalten.

Verbraucherrechte in der Tourismusbranche

Alle Unternehmen, die in der EU Dienstleistungen erbringen, müssen die Verbraucherschutzvorschriften einhalten. Für die Tourismusbranche gelten besondere Regeln:

Ihre Pflichten als Arbeitgeber

Als Arbeitgeber in der EU müssen Sie die EU-weiten Vorschriften über Beschäftigungsbedingungen, soziale Sicherheit, Gesundheit und Sicherheit sowie Gleichbehandlung am Arbeitsplatz einhalten. Diese Anforderungen gelten unabhängig von der Größe Ihres Unternehmens oder der Art der angebotenen Beschäftigung.

Die Tourismusbranche setzt häufig auf flexibles oder kurzzeitig verfügbares Personal, einschließlich Saisonarbeitskräfte, befristete Arbeitsverträge und Teilzeitstellen. Es ist wichtig, dafür zu sorgen, dass diese Arrangements sowohl den EU-Standards als auch den gegebenenfalls geltenden nationalen Vorschriften entsprechen.

Weitere Informationen über die Verpflichtungen Ihres Arbeitgebers und die tourismusspezifischen Beschäftigungsregelungen finden Sie auf den Seiten „Personal“.

Besondere Steuern für den Tourismus

Bei dieser Sonderregelung profitieren Reisebüros von einer vereinfachten Mehrwertsteuerregelung. So gibt es Sonderregeln für bestimmte Dienstleistungen, die Reisebüros erwerben und als Paket verkaufen (beispielsweise Hin- und Rückreise zum Urlaubsort, Unterkünfte und Zugang zu Touristenattraktionen). Die Mehrwertsteuer wird nur in dem EU-Land geschuldet, in dem das Reisebüro ansässig ist – auch wenn die Leistungen in einem anderen Land erbracht werden. Als Reisebüro können Sie die Mehrwertsteuer auf Lieferungen, die Sie erhalten, nicht abziehen oder zurückfordern. Es wird jedoch nur Ihre Gewinnspanne besteuert, die Sie mit dem Verkauf einer Pauschalreise erzielen.

Fallbeispiel

Wie die Mehrwertsteuer-Sonderregelung für Reisebüros funktioniert

Ein Reisebüro berechnet seinem Kunden 2 000 Euro für eine viertägige Reise. Das Büro selbst zahlt für die verschiedenen Paketleistungen (Hotelzimmer, Bus, Reisekosten) 1 500 Euro. Im Rahmen der Mehrwertsteuer-Sonderregelung für Reisebüros wird nur die Gewinnspanne von 500 Euro besteuert, also der Unterschied zwischen den Kosten der Dienstleistungen und dem Preis, den der Kunde bezahlt.

Nach EU-Recht kann jedes EU-Land ermäßigte Mehrwertsteuersätze auf die Lieferung bestimmter Arten von Gütern und Dienstleistungen anwenden. Dies könnte auch für Ihre touristischen Dienstleistungen oder Produkte gelten.

Gemeinden, Regionen oder Länder entscheiden selbst, ob sie eine Ortstaxe erheben, etwa auf Kurzaufenthalte in bezahlten Unterkünften. Diese auch Bettensteuer genannte Abgabe wird pro Person und pro Nacht fällig. Manchmal wird sie als Prozentsatz des Zimmerpreises erhoben. Im Allgemeinen macht sie jedoch nur einen Bruchteil des Preises aus, verglichen mit dem Gesamtpreis der Unterkunft inklusive Mehrwertsteuer.

Oftmals muss sie vor Ort entrichtet werden und ist nicht im vorausbezahlten Preis der Unterkunft enthalten. Dadurch fällt sie Reisenden mehr auf, wenn sie beim Check-out noch einmal zur Kasse gebeten werden.

Tourismussteuern werden von Gemeinden, Regionen oder Ländern erhoben und sollen die Branche und/oder das Reiseziel aufwerten, z. B. durch:

  • Werbetätigkeiten
  • Infrastruktur und Tourismusdienstleistungen (z. B. einen Infokiosk)
  • Reinigung und Abfallentsorgung

Einige Steuern sind für bestimmte Bereiche oder Ressourcen am Urlaubsziel vorgesehen:

  • Umweltschutz
  • Kulturerbe
  • soziale Zwecke

Ökosteuern, also Steuern für Umweltschutzzwecke, sollen zum Erhalt der Ressourcen und zur Abfederung der negativen Auswirkungen des Tourismus beitragen. Sie schaffen einen Anreiz zum Schutz und zur Wiederherstellung der Umwelt und ihrer Ressourcen, um die touristische Aktivität im betreffenden Gebiet auszugleichen. Diese Steuern werden von Gemeinden, Regionen oder Ländern erhoben und sollen dabei helfen:

  • eine Reserve aufzubauen, damit Urlaubsorte in Verbesserungen wie Umweltschutz oder Ressourcenrückgewinnung investieren können;
  • das Umweltbewusstsein der Touristinnen und Touristen zu schärfen, um sie zu einer nachhaltigen Nutzung der Ressourcen zu bewegen;
  • ein positives Bild des Urlaubsorts und der dort ansässigen Unternehmen zu vermitteln, indem ihr Umweltbewusstsein sichtbar gemacht wird.

Das EU-Umweltzeichen für Beherbergungsbetriebe

Um Ihr Engagement für die Umwelt unter Beweis zu stellen, können Sie sich dem en , der offiziellen EU-Zertifizierung für umweltfreundliche touristische Dienstleistungen, anschließen. Es weist auf Unterkünfte hin, die hohe Standards bei Energieeffizienz, Abfallreduzierung und nachhaltiger Wassernutzung erfüllen.

Unternehmen, die das en , können von einem höheren Ansehen, einer größeren Attraktivität für umweltbewusste Reisende und der Angleichung an die Umweltziele der EU profitieren.

Tourismus und Barrierefreiheit

Menschen mit Behinderungen haben das Recht auf gleichberechtigten Zugang zu touristischen Aktivitäten und Dienstleistungen. Die EU-Vorschriften gewährleisten die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen in der gesamten EU.

Wenn Ihr Tourismusunternehmen eines der folgenden Angebote anbietet, können die EU-Vorschriften für die Barrierefreiheit Anwendung finden:

  • Buchungswebsites, Online-Handelsplattformen oder mobile Apps
  • Ticket- und Check-in-Automaten,
  • Kundendienstkanäle und digitale Kommunikationsinstrumente
  • Verkehrsdienste (Schienen-, Luft-, Bus- und Schiffsverkehr)

Warum die Barrierefreiheit vergrößern?

  • Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen
  • einen breiteren Kundenstamm erreichen: im Durchschnitt nehmen 2 Gäste mit Behinderung eine Begleitperson mit
  • Förderung von Reisen außerhalb der Saison: alte Menschen und Menschen mit Behinderung reisen oft lieber, wenn es etwas ruhiger ist
  • Stärkung des Ansehens Ihres Unternehmens in puncto Inklusivität

Wie können die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt werden?

  • Einhaltung von europäischen Normen für Barrierefreiheitsanforderungen für IKT-Produkte und -Dienste en oder von Industriestandards wie des Leitfadens des „World Wide Web Consortium (W3C) en “ zu wesentlichen Komponenten für den barrierefreien Webzugang
  • Schulen Sie Ihr Personal, um unterschiedliche Bedürfnisse zu erkennen und darauf zu reagieren

Stellen Sie barrierefreie physische Infrastrukturen bereit, z. B.:

EU-Gelder für den Tourismus

Im Leitfaden zu EU-Finanzierungen für den Tourismus können Sie nachschauen, welche Finanzhilfeprogramme Ihren geschäftlichen Bedürfnissen am besten entsprechen.

Siehe auch

Für Unternehmen und Unternehmer
Für Verbraucher und Arbeitnehmer

EU-Recht

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Zuletzt überprüft: 06/06/2025
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