Rechte von Reisenden mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität

Auch wenn Sie in Ihrer Mobilität eingeschränkt sind oder eine Behinderung haben, haben Sie wie alle anderen das Recht, per Flugzeug, Zug, Bus oder Schiff zu reisen. Beim Kauf Ihres Tickets muss der Verkäufer Sie über Ihre Reise sowie über die speziellen Ausstattungen, die Ihnen im Flugzeug, Zug, Bus oder am Schiff zur Verfügung stehen, in einem für Sie zugänglichen Format informieren.

Sie haben bei allen Verkehrsträgern Anspruch auf kostenlose Hilfe vor bzw. während Ihrer Reise. Bei Flug-, Bus- und Schiffsreisen darf Ihnen die Beförderung nicht aufgrund Ihrer Behinderung oder eingeschränkten Mobilität verweigert werden, außer bei Bedenken im Zusammenhang mit der Sicherheit (nach Vorgaben des nationalen, internationalen oder EU-Rechts oder der Entscheidung der zuständigen nationalen Behörde), der Bauart des Beförderungsmittels oder der Infrastruktur. Auch bei Zugreisen darf Ihnen die Beförderung nicht aufgrund Ihrer Behinderung oder eingeschränkten Mobilität verweigert werden – es sei denn, dies ist zur Einhaltung der diskriminierungsfreien Sicherheitsvorschriften des Bahnunternehmens oder des Bahnhofsbetreibers erforderlich.

Was trifft auf Sie zu?

Ich reise mit dem Flugzeug

Hilfeleistung

Bei Flugreisen haben Sie Anspruch auf kostenlose Hilfe. Dazu gehören u. a. folgende Hilfeleistungen während des Fluges sowie – vor und nach Ihrem Flug – auf Flughäfen:

  • Hilfe mit Ihrem Gepäck,
  • Unterstützung beim Ein- und Aussteigen,
  • kostenlose Mitnahme Ihres anerkannten Begleithundes, medizinischer Geräte und zweier Mobilitätshilfen.

Im Idealfall sollte Ihre Begleitperson im Flugzeug einen Platz neben Ihnen zugewiesen bekommen.

Um diese Hilfe auch tatsächlich zu erhalten, sollten Sie mindestens 48 Stunden vor dem Abflug Ihrer Fluggesellschaft, Ihrem Reisebüro oder dem Reiseveranstalter mitteilen, welche Art von Hilfe Sie benötigen, und ob Sie in Begleitung reisen. Geben Sie zudem an, ob Sie mit einem Begleithund reisen. Diese Stellen beraten Sie auch bezüglich Ihres Rollstuhls oder anderer Mobilitätshilfen und gegebenenfalls deren Batterien.

Wurden die Fluggesellschaft, das Reisebüro oder der Reiseveranstalter nicht mindestens 48 Stunden vor dem Abflug über die benötigte Hilfeleistung informiert, müssen sie dennoch zumindest alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um Ihnen die planmäßige Reise zu ermöglichen.

Fluggesellschaften sind nicht verpflichtet, Ihnen Unterstützung beim Essen oder bei der Einnahme von Medikamenten während des Fluges bereitzustellen. Wenn Sie – etwa während eines längeren Fluges – derartige Hilfe benötigen, müssen Sie sich von jemandem begleiten lassen, der diese Unterstützung leistet.

Warnhinweis

Die Beförderung kann Ihnen nicht aufgrund Ihrer Behinderung oder eingeschränkten Mobilität verweigert werden, es sei denn,

  • das Flugzeug oder dessen Tür sind zu klein oder
  • die nationalen, internationalen oder EU-Sicherheitsvorschriften oder die Entscheidung der für die Flugsicherheit zuständigen nationalen Behörden untersagen es der Fluggesellschaft, Sie zu befördern.

Fluggesellschaften können Ihre Beförderung aus den oben genannten Gründen verweigern. Als Alternative und um Ihnen die Reise zu ermöglichen, können sie jedoch verlangen, dass Sie von einer Person begleitet werden, die die in den geltenden Sicherheitsanforderungen vorgeschriebene Unterstützung leisten kann. Die Fluggesellschaft ist in diesem Fall nicht verpflichtet, die betreffende Person kostenlos zu befördern.

Sie benötigen zusätzliche Hilfe?

Wenn Sie bei der Flugreise Probleme haben, Hilfe zu erhalten, oder Ihre Mobilitätshilfe verloren gegangen oder beschädigt worden ist, sollten Sie dies den Flughafenbehörden oder der betreffenden Fluggesellschaft melden. Sollten Sie mit deren Antwort nicht zufrieden sein, können Sie sich an die nationale Durchsetzungsstelle en in dem Land wenden, in dem sich der Vorfall ereignet hat.

Weitere EU-Fluggastrechte

Nutzen Sie unser interaktives Tool zu Fluggastrechten in der EU und informieren Sie sich über Ihre Rechte – und darüber, wie Sie diese Rechte bei Nichtbeförderung sowie bei Flugausfällen oder -verspätungen geltend machen können.

Ich reise mit dem Zug

Hilfeleistung

Bei Zugreisen haben Sie Anspruch auf kostenlose Hilfe.

Und zwar in folgendem Umfang:

  • beim Ein- und Aussteigen sowie beim Umsteigen zu einem Anschlusszug (für den Sie eine Fahrkarte haben)
  • an Bord (einschließlich Zugang zu Borddiensten) und – vor und nach Ihrer Fahrt – am Bahnhof

Um die bestmögliche Unterstützung zu erhalten, sollten Sie mindestens 24 Stunden vor der Abreise dem Bahnunternehmen, dem Mobilitätsservice des Bahnhofs, dem Reisebüro oder dem Reiseveranstalter mitteilen, welche Art von Hilfe Sie benötigen. Gegebenenfalls werden Sie aufgefordert, – höchstens eine Stunde – vor der planmäßigen Abfahrt oder Endabfertigung Ihres Zuges an einen bestimmten Ort im Bahnhof zu kommen, damit die gewünschte Hilfe erbracht werden kann. Wurde Ihnen zum Zeitpunkt nichts Genaues gesagt, sollten Sie sich dort mindestens 30 Minuten vor der planmäßigen Abfahrtszeit oder vor dem Zeitpunkt, zu dem alle Passagier*innen zur Abfertigung aufgefordert werden, einfinden.

Wurden das Bahnunternehmen, der Mobilitätsservice im Bahnhof, der Fahrkartenverkäufer oder der Reiseveranstalter nicht mindestens 24 Stunden vor Abfahrt des Zuges über die benötigte Hilfeleistung informiert, müssen sie dennoch alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um Ihnen die planmäßige Reise zu ermöglichen.

Bahnunternehmen können verlangen, dass Sie in Begleitung reisen, jedoch nur, wenn dies unbedingt erforderlich ist, um die bereits geltenden diskriminierungsfreien Zugangsregeln einzuhalten (z. B. aufgrund der Zug- oder Bahnhofsinfrastruktur). Ihre Begleitperson ist berechtigt, kostenlos zu reisen und nach Möglichkeit einen Platz neben Ihnen zugewiesen zu bekommen. Für die Mitnahme von Begleithunden gelten die örtlichen Vorschriften des Landes, in dem Sie reisen.

Warnhinweis

Einige EU-Länder verlangen, dass Hilfeersuchen mindestens 36 statt 24 Stunden im Voraus beim Bahnunternehmen, Mobilitätsservice am Bahnhof, Fahrkartenverkäufer oder Reiseveranstalter eingehen. In dieser Liste können Sie nachschauen, welche Länder diesen längeren Zeitraum vorschreiben. Die Beförderung kann Ihnen nicht aufgrund Ihrer Behinderung oder eingeschränkten Mobilität verweigert werden, es sei denn, es bestehen Sicherheitsbedenken oder Sicherheitsbestimmungen, aufgrund derer das Bahnunternehmen Sie nicht befördern darf.

Sie benötigen zusätzliche Hilfe?

Wenn Sie bei der Zugreise Probleme haben, Hilfe zu erhalten, sollten Sie dies dem Bahnhofsbetreiber oder dem betreffenden Bahnunternehmen melden. Sollten Sie mit deren Antwort nicht zufrieden sein, können Sie sich an die nationale Durchsetzungsstelle en in dem Land wenden, in dem sich der Vorfall ereignet hat.

Weitere EU-Fahrgastrechte von Bahnreisenden

Nutzen Sie unser interaktives Tool zu EU-Fahrgastrechten von Bahnreisenden und informieren Sie sich über Ihre Rechte bei Zugreisen (einschließlich Entschädigung bei Verlust oder Beschädigung von Mobilitätshilfen) – und darüber, wie Sie diese Rechte notfalls geltend machen können.

Ich reise mit dem Bus

Hilfeleistung

Sie haben Anspruch auf kostenlose Hilfe, wenn Sie eine Busreise mit einer Gesamtstrecke von 250 km oder mehr planen. Sie haben Anspruch auf Hilfe an ausgewiesenen Busbahnhöfen PDF en sowie beim Ein- und Aussteigen. Darüber hinaus muss das Busunternehmen eine Person Ihrer Wahl kostenlos mitreisen lassen, wenn dadurch Sicherheitsbedenken ausgeräumt werden, die Sie andernfalls an der Reise hindern würden.

Um diese Unterstützung auch tatsächlich zu erhalten, sollten Sie mindestens 36 Stunden vor der Abreise dem Busunternehmen, Fahrkartenverkäufer oder Reiseveranstalter mitteilen, welche Art von Hilfe Sie benötigen. Der Reiseveranstalter oder der Busbahnhofbetreiber können verlangen, dass Sie sich – höchstens eine Stunde – vor der geplanten Abfahrt an einem bestimmten Ort einfinden.

Warnhinweis

Man darf Sie nicht aufgrund Ihrer eingeschränkten Mobilität daran hindern, einen Fahrschein zu kaufen, eine Buchung vorzunehmen oder einzusteigen – es sei denn, gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitsanforderungen verlangen es, oder aufgrund der Infrastruktur kann keine sichere Beförderung gewährleistet werden.

Sie benötigen zusätzliche Hilfe?

Wenn Sie bei der Busreise Probleme haben, Hilfe zu erhalten, sollten Sie dies der Busbahnhofsverwaltung oder dem betreffenden Busunternehmen melden. Sollten Sie mit deren Antwort nicht zufrieden sein, können Sie sich an die nationale Durchsetzungsstelle PDF en in dem Land wenden, in dem sich der Vorfall ereignet hat.

Weitere EU-Fahrgastrechte von Busreisenden

Nutzen Sie unser interaktives Tool zu EU-Fahrgastrechten von Busreisenden und informieren Sie sich über Ihre Rechte bei Busreisen – und darüber, wie Sie diese Rechte gegebenenfalls geltend machen können.

Ich reise mit dem Schiff

Hilfeleistung

Sie haben Anspruch auf kostenlose Hilfe beim Ein-, Aus- und Umsteigen, während der Fahrt und im Hafen. Um diese zu erhalten, sollten Sie sich mindestens 48 Stunden vor der Abfahrt an das betreffende Unternehmen, den Fahrscheinverkäufer oder den Reiseveranstalter wenden und erklären, welche Art von Hilfe Sie benötigen. Selbst wenn Sie dies nicht getan haben, müssen die Reederei und der Terminalbetreiber alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um Ihnen zu helfen.

Wenn Sie in Bezug auf Unterkunft, Sitzplatz oder Hilfeleistung besondere Vorkehrungen benötigen oder medizinische Hilfsmittel mitführen müssen, müssen Sie das dem Reisebüro bei der Buchung mitteilen.

Die Reederei kann die Beförderung aus Sicherheitsgründen, die in nationalen, internationalen oder EU-Vorschriften festgelegt sind, oder aufgrund der Beschaffenheit des Schiffes oder der Hafeninfrastruktur, verweigern. Als Alternative und um Ihnen die Reise zu ermöglichen, können sie jedoch verlangen, dass Sie von einer Person begleitet werden, die die in den geltenden Sicherheitsanforderungen vorgeschriebene Unterstützung leisten kann. Die Reederei ist in diesem Fall dazu verpflichtet, die betreffende Person kostenlos zu befördern.

Sie benötigen zusätzliche Hilfe?

Wenn Sie bei der Schiffsreise Probleme haben, Hilfe zu erhalten, sollten Sie dies den Hafenbehörden oder der Reederei melden. Sollten Sie mit deren Antwort nicht zufrieden sein, können Sie sich an die nationale Durchsetzungsstelle en in dem Land wenden, in dem sich der Vorfall ereignet hat.

Weitere EU-Passagierrechte von Schiffsreisenden

Nutzen Sie unser interaktives Tool zu EU-Passagierrechten von Schiffsreisenden und informieren Sie sich über Ihre Rechte bei Schiffsreisen – und darüber, wie Sie diese Rechte gegebenenfalls geltend machen können.

Fragen und Antworten

EU-Recht

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Zuletzt überprüft: 13/02/2025
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